
Ab 1. März 2020 gilt die Impfpflicht: Einen Kita-Platz gibt's nur, wenn das Kind geimpft ist.
Foto: Spata/dpa
Bremerhaven
Impfpflicht: Kita-Platz gibt's nur mit Nachweis
12. Januar 2020 // 14:10
Ab 1. März gilt das Masernschutzgesetz und damit eine Impflicht für Kinder, Schüler und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen. Auch Kita-Plätze gibt es nur mit einem entsprechenden Nachweis.
Anmeldefrist beginnt
In der kommenden Woche beginnt die Anmeldefrist für Kita-Plätze. Einen Platz bekommt nur noch, wer nachweisen kann, dass sein Kind geimpft ist. Ziel: Die Krankheit ausrotten. (ssw)
Was Eltern nun beachten müssen und wie die Lage in Bremerhaven aussieht, lest ihr auf norderlesen.de und am Montag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Ab 1. März 2020 gilt die Impfpflicht: Einen Kita-Platz gibt's nur, wenn das Kind geimpft ist.
Foto: Spata/dpa