
Thomas Jürgewitz klagt gegen seinen Ausschluss von der Stadtverordnetenversammlung.
Foto: Scheer
Jürgewitz klagt wegen Corona-Regeln
Dass er von Sitzungen ausgeschlossen wird, weil er Schnelltests ablehnt, will der Bremerhavener Stadtverordnete Thomas Jürgewitz verhindern.
Keine Maske und keinen Test
Eine Maske müsse er nicht tragen, weil er ein entsprechendes Attest hat. Und einen Schnelltest vor Sitzungsbeginn habe er verweigert, weil er diese für unnütz halte, argumentiert der AfD-Stadtverordnete.
Einstimmer Beschluss
Einstimmig hatten daraufhin die Bremerhavener Stadtverordneten beschlossen, Thomas Jürgewitz von der jüngsten Sitzung auszuschließen, weil er die Corona-Hygieneregeln ablehnt.
Keine Entscheidung am Abend
Über den von Jürgewitz gestellten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bremen gegen diesen Beschluss wurde am Tag der Sitzung nicht mehr entschieden. Auf Nachfrage bestätigt der Afd-Stadtverordnete, dass die Klage nun umformuliert werde.
Fehlende Grundlage
Jürgewitz ist der Ansicht, dass der Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren (SPD) sich rechtswidrig selbst ermächtig habe, eine Vorschrift (Hygienekonzept) zu erlassen. „Am Tage der Stadtverordnetenversammlung gab es keine rechtliche Grundlage diese vorzuschreiben und daran bestimmte Rechtsfolgen zu knüpfen“, ist Jürgewitz sich sicher.