
Pressekonferenz des Magistrats der Stadt Bremerhaven zur Vorstellung der Allgemeinverfügung über ein Veranstaltungsverbot zur Vorsorge gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Im Bild: Oberbürgermeister Melf Grantz stellt die Vorsorgemaßnahmen vor.
Foto: Arnd Hartmann
Magistrat: Schließung von Geschäften tritt ab Donnerstag in Kraft
Oberbürgermeister Melf Grantz hat heute dem Magistrat eine Allgemeinverfügung zum „Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus“ vorgelegt. Der Magistrat hat der Verfügung einstimmig zugestimmt. Sie tritt ab Donnerstag, 19. März 2020 um 0:00 Uhr in Kraft.
Mit dieser Allgemeinverfügung, die genau einen Tag später als in Bremen in Kraft tritt, werden alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und Menschenansammlungen verboten.
Was wird geschlossen?
Geschlossen werden Gaststätten, Kinos, Bars, Diskotheken, Fitnessstudios, Spielhallen, Begegnungsstätten und –treffs sowie Spielplätze. Dienstleister und Handwerker können jedoch weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.
Was bleibt offen?
Von der Schließung ausgenommen sind: Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Kioske, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.
Sonderregelung für Restaurants
Ebenfalls ausgenommen sind Restaurants, die überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgeben. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass sowohl der Außendienst des Bürger- und Ordnungsamts als auch die Polizei die Einhaltung der Verbote überwachen werden.
Laufzeit der Bestimmung
Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich 19. April 2020.