
Seit Juni 2021 kann Willy F. seine Eigentumswohnung nicht mehr betreten.
Foto: Lothar Scheschonka
Mieter stirbt - Vermieter in Bremerhaven in Not
Plötzlich wird der Mieter tot aufgefunden. Für Vermieter Willy F. beginnt ein fast einjähriges Behördenverfahren. Entrümpeln, weitervermieten? Geht nicht.
Plötzlich liegt der Mieter tot in der Wohnung
Drei Jahr lebte der junge Mieter in der Leher Wohnung des Rentners. Im Juni 2021 findet eine Verwandte den Mann tot zuhause auf. Die Polizei ermittelt. Und schließt schließlich Fremdverschulden aus.
Vermieter wartet Dreivierteljahr auf Nachricht vom Nachlassgericht
Doch dem Vermieter Willy F. bleiben trotzdem über ein Dreivierteljahr lang die Hände gebunden. Er darf nicht entrümpeln, nicht den Mietvertrag lösen. Keine neuen Mieter suchen. Denn das Nachlassgericht ist eingeschaltet worden.
Warum das Amtsgericht die Wohnung nicht zum Ausräumen und Weitervermieten freigeben kann und welche Verluste und Befürchtungen dem Rentner zu schaffen machen, erfahren Sie in der NORDSEE-ZEITUNG.