Eine geistig behinderte Frau klagt gegen ein Bremerhavener Wohnheim.

Eine geistig behinderte Frau klagt gegen ein Bremerhavener Wohnheim.

Foto: Symbolfoto: Steffen/dpa

Bremerhaven

Mit Badewasser verbrüht: Klage gegen Bremerhavener Wohnheim

Von nord24
22. August 2019 // 07:50

Eine geistig behinderte Frau streitet am heutigen Donnerstag am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe um Schmerzensgeld von ihrem Bremerhavener Wohnheim. Eine Betreuerin hatte ihr 2013 erlaubt - wie schon häufiger -, selbstständig zu baden. Dabei kam aus dem Hahn so heißes Wasser, dass sie schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt.

Klägerin fordert 50.000 Euro Schmerzensgeld

Heute sitzt die Klägerin im Rollstuhl, weil es bei der Behandlung Komplikationen gab. Sie fordert deshalb mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 300 Euro.

Die letzte Instanz

Umstritten ist, ob die Einrichtung in Bremerhaven Schutzpflichten verletzt hat. Eine DIN-Norm von 2005 empfiehlt Pflegeheimen und Kindergärten, die Wassertemperatur technisch zu begrenzen. Bisher hatte die Frau mit ihrer Klage keinen Erfolg. Dagegen wehrt sie sich nun in letzter Instanz in Karlsruhe. Der BGH kann sein Urteil gleich am Donnerstag oder erst später verkünden. (dpa)

Eine geistig behinderte Frau klagt gegen ein Bremerhavener Wohnheim.

Eine geistig behinderte Frau klagt gegen ein Bremerhavener Wohnheim.

Foto: Symbolfoto: Steffen/dpa