Ein dritter Tatverdächtiger sitzt nach der Auseinandersetzung in Lehe in Haft. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Ein dritter Tatverdächtiger sitzt nach der Auseinandersetzung in Lehe in Haft. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Foto: Uli Deck/dpa

Bremerhaven

Nach Auseinandersetzung in Lehe: Dritter Verdächtiger in U-Haft

Von Laura Bohlmann-Drammeh
11. Juli 2017 // 16:00

Laut Staatsanwaltschaft ist nach der Auseinandersetzung an der Goethestraße in Lehe, bei der fünf Polizisten und drei weitere Menschen verletzt wurden, ein dritter Tatverdächtiger inhaftiert worden. Ein vierter Haftbefehl liegt vor, doch nach dem Verdächtigen wird noch gefahndet. 

Haftgründe liegen vor

Die Polizei wirft den Verdächtigen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Um Haftbefehl erlassen zu können, muss laut Staatsanwaltschaft neben des Tatverdachtes einer der drei Haftgründe (Wiederholungs-, Flucht-, oder Verdunkelungsgefahr) vorliegen. Das sei etwa dann der Fall, wenn einer der Verdächtigen schon einmal wegen Körperverletzung polizeilich aufgefallen ist.

Ermittlungen dauern an

Bis zu sechs Monaten kann die Untersuchungshaft andauern, dann sollte laut Gesetz die Hauptverhandlung beginnen. Die Auswertung der hochgeladenen Videos und die Ermittlungen dauern laut Staatsanwaltschaft noch an.

Ein dritter Tatverdächtiger sitzt nach der Auseinandersetzung in Lehe in Haft. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Ein dritter Tatverdächtiger sitzt nach der Auseinandersetzung in Lehe in Haft. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Foto: Uli Deck/dpa