Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, müssen Arbeitnehmer vorsorgen.

Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, müssen Arbeitnehmer vorsorgen.

Foto: Murat/dpa

Bremerhaven
Wirtschaft

Neues Gesetz ermöglicht Betriebsrente für alle

Von Christoph Bohn
27. Januar 2018 // 19:30

Komme ich im Alter mit meiner Rente hin? Das fragen sich viele. Um besser selber vorsorgen zu können, soll das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz helfen. Das könnte auch Arbeitnehmern zugute kommen, in deren Firmen es derzeit noch keine Betriebsrente gibt, meint Dr. Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer in Bremen. "Mit dem Gesetz gibt es nun auch die Möglichkeit, auf Grundlage eines Tarifvertrags nur noch reine Beitragszusagen zu vereinbaren. In diesem zusätzlichen Modell zahlt der Arbeitgeber zwar noch Beiträge, haftet dann aber ausdrücklich nicht mehr für die Höhe der Rente", sagt Brosig. Denn gerade Letzteres habe viele Arbeitgeber abgeschreckt, eine Betriebsrente anzubieten. In der Folge würden  nur noch unverbindliche Zielrenten in Aussicht gestellt.

Automatische Betriebsrente durch Tarifvertrag

"Neu ist außerdem, dass ein Tarifvertrag zukünftig auch eine automatische Entgeltumwandlung bewirken kann. Wird ein solches System eingeführt, sorgen die betroffenen Beschäftigten also automatisch mit einem Teil ihres Bruttogehalts zusätzlich vor, sofern sie nicht widersprechen", erläutert Brosig. Dieser Betriebsrente stünden für die meisten Arbeitnehmer allerdings auch niedrigere gesetzliche Rentenansprüche entgegen, warnt er.

Betriebsrente auch für Geringverdiener möglich

Auch Geringverdiener können von einer Betriebsrente profitieren, sagt Brosig. Für sie gebe es zwei spezielle Förderinstrumente: "Zum einen können sich Arbeitgeber den Vorsorgeaufwand vom Finanzamt teilweise zurückholen. Außerdem gilt seit dem 1. Januar, dass Zusatzrenten nicht mehr vollständig auf die Sozialhilfeleistung Grundsicherung im Alter angerechnet werden."

Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, müssen Arbeitnehmer vorsorgen.

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