
Der Staatsgerichtshof hat die Rechte der Bürgerschaftsabgeordneten gestärkt. Bei Anfragen habe der Senat umfassend zu antworten.
Foto: Symbolfoto: Overschmidt
Rüffel für Senat vom Staatsgerichtshof
Für Wutbürger Jan Timke ist das Urteil des Staatsgerichtshofs ein voller Erfolg. „Es wurde festgestellt, dass der Senat die Unwahrheit gesagt hat“, betont er. Er verlangt nun eine Entschuldigung gegenüber der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit. Den Vorwurf, bewusst gelogen zu haben, weist der Senator für Umwelt und Verkehr auch nach dem Urteil des Staatsgerichtshof weit von sich. Man habe die Frage von Timke eben auf eine bestimmte Art und Weise verstanden und dementsprechend geantwortet.
Schlichtes "Nein" reicht nicht
Der Staatsgerichtshof hat nun dem Senat aber klar gemacht, dass er die Frage des Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke von den „Bürgern in Wut“ (BIW) zu eng ausgelegt hat und mit einem schlichten „Nein“ als Antwort auf die Anfrage die Verfassungsrechte des Parlament verletzt hat.
Fragen zum Offshore-Terminal
Anlass war die Fragestunde in der Bürgerschaft vom 23. Oktober 2014. Timke wollte damals vom Senat wissen, ob es Absprachen zwischen dem Land und der Bundesschifffahrtsverwaltung darüber gegeben hat, wer den Offshore-Terminal planen soll. Den Begriff „Absprachen“ interpretierte der Senat im Sinne einer vertraglichen Vereinbarung. Timke wollte aber nur wissen, ob es Gespräche zu dem Thema gegeben hat.

Der Staatsgerichtshof hat die Rechte der Bürgerschaftsabgeordneten gestärkt. Bei Anfragen habe der Senat umfassend zu antworten.
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