
Blick auf eine Sonnenbank.
Foto: Weigel/dpa
Sonnenstudios dürfen wieder öffnen
Zwei Sonnenstudios („Sun & Fun-Sonnenstudio) in Bremerhaven dürfen unter Beachtung der Hygienevorgaben grundsätzlich wieder öffnen.
Eilantrag erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat dem Eilantrag der Betreiberin der Sonnenstudios stattgegeben, mit dem sich diese gegen die coronabedingte Schließung ihrer Studios gewandt hat.
Grundsatz der Gleichbehandlung
Laut Coronaverordnung des Landes Bremen dürfen Solarien nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Friseure dürfen dagegen seit dem 1. März wieder öffnen, Massagepraxen, Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios seit dem 8. März. Damit sehen die OVG-Richter den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
Kein einleuchtender Grund
Zwar räumen die Richter dem Land einen weiten Spielraum bei den Verordnungen zur Pandemiebekämpfung ein. So sei die Privilegierung von Friseurbetrieben gerechtfertigt. Für die Bevorzugung von Kosmetikstudios und Massagepraxen dagegen sehen die Richter keinen einleuchtenden Grund.
Vorerst aber keine Öffnung bei „Sun & Fun“
Trotz der positiven Entscheidung bleiben die Sonnenstudios von „Sun & Fun“ am Samstag aber geschlossen. Die jetzt wieder sehr hohen Inzidenzwerte in Bremerhaven würden eine Öffnung nicht zulassen, hieß es vonseiten des Betreibers. Sollten Kosmetikstudios aber wieder Besucher empfangen dürfen, würde man auch öffnen.