Jetzt wird es ernst: Am Monatsende will die Stadt entscheiden, ob sie an dem durchgehenden Tempolimit auf der Alten Bürger festhalten will. Sie muss mit einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht rechnen.

Am Monatsende will die Stadt entscheiden, ob sie an dem durchgehenden Tempolimit auf der Alten Bürger festhalten will. Sie muss mit einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht rechnen.

Foto: Scheer

Bremerhaven

Streit um Tempo 30 in der Alten Bürger könnte vor Gericht landen

Von Klaus Mündelein
5. Juli 2017 // 18:00

Am Ende des Monats will die Stadt entscheiden, ob sie am Tempolimit in der Alten Bürger festhält. Besteht sie auf Tempo 30, droht ein erneuter Rechtsstreit vor Gericht.

Auch die Wirte wollen Tempo 30

Viele Anwohner wollen Tempo 30, viele Wirte auch. Die Stadt will das Tempo auf der Kneipenmeile ebenfalls drosseln. Aber die Grundlage dazu steht auf tönernen Füßen.

Anwalt kennt Schwachstellen für Tempo 30

Der Anwalt Dieter Riemer kennt diese Schwachstellen. Er hatte bereits eine Auseinandersetzung um das Tempolimit auf der Deichstraße vor dem Verwaltungsgericht geführt. Dabei wurde klar, dass es keine verlässliche Verkehrszählung seitens der Stadt gab. Am Ende stimmte die einem Kompromissvorschlag des Gerichts zu: Das Tempolimit gilt nur nachts.

Stadt will durchgehendes Tempolimit

Dieser Kompromiss gilt nun für alle umstrittenen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo-30-Beschränkung in der Stadt. Nur nicht in der Alten Bürger. Hier will die Stadt ein durchgehendes Tempolimit durchsetzen. Riemer spricht auch hier von fehlerhaften Zahlen. Er bezweifelt die Verkehrsbelastung durch Laster, weil hier eine Durchfahrtsbeschränkung für Lkw gilt.

Jetzt wird es ernst: Am Monatsende will die Stadt entscheiden, ob sie an dem durchgehenden Tempolimit auf der Alten Bürger festhalten will. Sie muss mit einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht rechnen.

Am Monatsende will die Stadt entscheiden, ob sie an dem durchgehenden Tempolimit auf der Alten Bürger festhalten will. Sie muss mit einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht rechnen.

Foto: Scheer