
Die Tempo-30-Schilder auf der Deichstraße bleiben verhüllt. Das Verwaltungsgericht fordert vor einem Urteil über die Zulässigkeit des Tempolimits eine neue Verkehrszählung.
Foto: Scheer
Tempo-30-Schilder auf der Deichstraße bleiben verhüllt
Die Frage, ob das von der Stadt verhängte Tempo-Limit auf der Deichstraße zulässig ist, hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Es bemängelte die Datenbasis für das Tempolimit und empfahl den Kontrahenten einen Vergleich. Die Stadt hatte aus Lärmschutzgründen auf mehreren Hauptverkehrsstraßen Tempolimits verhängt. Weil das auf einer unzulässigen Datenbasis erfolgte, klagte ein Anwalt gegen diese Limits. Am Donnerstag ging es nun um Tempo 30 auf der Deichstraße.
Neue Zählung auf der Deichstraße
Die Richter rügten ebenfalls die Datenbasis und forderten eine erneute Verkehrszählung auf der Deichstraße. Um sich diese Mühe zu sparen, empfahl das Gericht der Stadt, sich mit dem Kläger auf einen Kompromiss zu verständigen. Da die Grenzwertüberschreitungen auf der Deichstraße in erster Linie nachts auftreten, empfahl der Richter ein nächtliches Tempolimit. Tags sollte Tempo 50 gelten. Nur nicht auf einem kleinen Abschnitt, auf dem bereits seit Jahren zum Schutz von Schülern 30 Kilometer pro Stunde in der Schulzeit vorgeschrieben sind.
Kompromisslösung für Deichstraße
Der Kläger wäre damit einverstanden. Nun muss der Magistrat entscheiden, ob er sich auf diesen Kompromiss einlassen will.

Die Tempo-30-Schilder auf der Deichstraße bleiben verhüllt. Das Verwaltungsgericht fordert vor einem Urteil über die Zulässigkeit des Tempolimits eine neue Verkehrszählung.
Foto: Scheer