Staatsgerichtshof fordert Nachzählung: Wie bei der Nachzählung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Mitte Januar muss nun auch die Bürgerschaftswahl in Bremerhaven überprüft werden.

Wie bei der Nachzählung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Mitte Januar muss nun auch die Bürgerschaftswahl in Bremerhaven überprüft werden.

Foto: Scheer

Bremerhaven

Urteil: Bürgerschaftswahl wird nachgezählt

Von Klaus Mündelein
14. Juni 2016 // 15:13

Alle Wahlzettel, die im Mai 2015 bei der Bürgerschaftswahl in Bremerhaven abgegeben worden sind, werden nachgezählt. Das hat der Staatsgerichtshof beschlossen. Anlass der Nachzählung ist der Streit um das Bürgerschaftsmandat, das die AfD bei der Wahl denkbar knapp verpasst hatte. Die Partei erzwang eine Überprüfung der Wahlzettel und fand einige Fehler. Die AfD klagte deshalb vor dem Wahlprüfungsgericht, das im Dezember vergangenen Jahres die Zählfehler anerkannte. Weil es mit diesen Stimmen zum Einzug ins Parlament reichte, sprach das Gericht der AfD ein Mandat zu.

Stadtverwaltung soll helfen

Dafür musste die SPD nun einen Parlamentssitz räumen. Sie und der Landeswahlleiter wehrten sich deshalb gegen das Urteil vor dem Staatsgerichtshof. Der folgte jetzt dem Landeswahlleiter: Vor einer Veränderung des Wahlergebnisses müssen alle Wahlzettel überprüft werden. Die Stadtverwaltung soll dem Staatsgerichtshof bei der Nachzählung helfen. Am 2. August wird darüber beraten, welche Folgen aus der Nachzählung zu ziehen sind.

Staatsgerichtshof fordert Nachzählung: Wie bei der Nachzählung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Mitte Januar muss nun auch die Bürgerschaftswahl in Bremerhaven überprüft werden.

Wie bei der Nachzählung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Mitte Januar muss nun auch die Bürgerschaftswahl in Bremerhaven überprüft werden.

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