Annette Fischer arbeitet an der Kinokasse im Bremerhavener "Cinemotion" und hat oft frustrierte Eltern vor sich, weil der geplante Kinoabend mit dem Nachwuchs schon an der Kasse endet

Annette Fischer arbeitet an der Kinokasse im Bremerhavener "Cinemotion" und hat oft frustrierte Eltern vor sich, weil der geplante Kinoabend mit dem Nachwuchs schon an der Kasse endet.

Foto: Hartmann

Bremerhaven

Zoff an Bremerhavens Kinokasse: Streit um Filmfreigabe

Von Maike Wessolowski
13. Juli 2018 // 09:00

Hitzige Diskussionen mit Eltern an der Kinokasse sind für die Mitarbeiter Alltag - auch in Bremerhaven. Der Grund: Viele Eltern wissen nicht, dass die meisten Altersbeschränkungen ("FSK") verbindlich sind - auch wenn die Eltern die Kinder begleiten.

Das Gesetz geht vor

Denn das Gesetz gibt vor: Fünfjährige dürfen nicht nicht in einen Film ab sechs Jahren. Und 15 -Jährige nicht in einen in einen ab 16 Jahren. Dass an der Kinokasse immer mehr diskutiert und teilweise richtig gestritten wird, daran ist eine Änderung aus dem Jahr 2003 Schuld: Da hat der Gesetzgeber entschieden: Bei Filmen ab zwölf Jahren dürfen Eltern entscheiden, ob ihr Kind, wenn es sechs Jahre und älter ist, in elterlicher Begleitung den Film sehen darf. Das gilt aber nicht für die Altersbeschränkungen 6, 16 und 18.

Tipps für Eltern

Ein Ratgeber, wie Eltern geeignete Filme erkennen, welche Regeln für mitgebrachte Kumpels, für Großeltern und Tanten als Begleitung gelten, lesen Sie am Samstag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Annette Fischer arbeitet an der Kinokasse im Bremerhavener "Cinemotion" und hat oft frustrierte Eltern vor sich, weil der geplante Kinoabend mit dem Nachwuchs schon an der Kasse endet

Annette Fischer arbeitet an der Kinokasse im Bremerhavener "Cinemotion" und hat oft frustrierte Eltern vor sich, weil der geplante Kinoabend mit dem Nachwuchs schon an der Kasse endet.

Foto: Hartmann