
Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Impf-Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.
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Masern-Impfpflicht tritt am Sonntag in Kraft
Impfungen gegen Masern sind von Sonntag an Pflicht. Das betrifft unter anderem Schüler, Kita-Kinder, Lehrer und medizinisches Personal.
Bußgeld bis 2500 Euro
Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder nachweisen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn geimpft ist. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
Impfpflicht gilt auch für Lehrer
Die Impfpflicht gilt auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften.