
Feuerwerk explodiert in der vergangenen Silvesternacht neben der Kuppel des Neuen Rathausesin Niedersachsens Hauptstadt Hannover. Auch in diesem Jahr ist das nun erlaubt.
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Niedersachsen: Gericht hebt Böller-Verbot auf
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt.
Nicht notwendig
Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.
Landesweit bis 10. Januar
Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Dient nicht Infektionsschutz
Dagegen hatte sich ein Bürger gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke. (dpa/pga)