
Über die Rechtmäßigkeit von Gebühren am Strand an der Nordsee hat heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden.
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Richter halten Eintritt am Strand für rechtens
In den ostfriesischen Badeorten Hooksiel und Horumersiel-Schillig haben Bewohner der Nachbargemeinden kein Recht auf kostenlosen Zugang zum Strand. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg heute entschieden. In den Badeorten wird von auswärtigen Gästen von April bis Oktober drei Euro Eintritt zum Strand verlangt. Dagegen wehren sich zwei Bürger aus Nachbargemeinden. Sie fordern freien Zugang zumindest zu Teilen des Sandstrandes und haben gegen die Gemeinde Wangerland geklagt, zu der die Badeorte gehören. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klage im September 2014 abgewiesen. Die Kläger hatten sich auf ein allgemeines Betretungsrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz berufen, das die Richter in Lüneburg heute aber nicht sahen. Eine Revision ließen sie nicht zu. Hier gibt es mehr Berichte aus Norddeutschland.