
Das Amtsgericht Wildeshausen musste bei einem Nachbarschaftsstreit, der extrem aus dem Ruder gelaufen war, die Situation bewerten. (Symbolbild)
Foto: David-Wolfgang Ebener
Beleidigungen, Polizeieinsätze und lauter Sex im Garten: Nun geht es vor Gericht
Ein heftiger Nachbarschaftsstreit in Großenkneten führte zu über 50 Polizeieinsätzen. Es ging um Beleidigungen, Explosionen und Geschlechtsverkehr. Nun kam es vor dem Amtsgericht Wildeshausen zur Verhandlung.
Eskalierter Nachbarschaftsstreit vor Gericht
In Großenkneten sorgt ein anhaltender Nachbarschaftsstreit für Aufsehen. Mehr als 50 Polizeieinsätze, Beleidigungen und nächtliche Störungen belasten die Gemeinschaft. Am Freitag stand ein 41-jähriger Anwohner vor dem Amtsgericht Wildeshausen, der gegen eine Strafe von 1.000 Euro wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch Einspruch eingelegt hatte, wie zunächst kreiszeitung.de berichtete.
Über 50 Polizeieinsätze in Großenkneten
Der Streit eskalierte bereits im Mai 2023, als es auf dem Grundstück des Angeklagten zu einem Knall kam. Ein Nachbar erkundigte sich nach dem Vorfall und wurde als „Bauerntölpel“ und „Arschloch“ beleidigt. Auch ein Nachbarschaftsfest im August, das der Angeklagte ungebeten besuchte, endete mit Beschimpfungen.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Der 41-Jährige wies vor Gericht die Vorwürfe zurück. Er gab an, sich von seinen Nachbarn bedroht zu fühlen und nur auf Provokationen reagiert zu haben. Immer wieder gäbe es Beschwerden über Lärmbelästigungen durch ihn, wie beispielsweise lauten Whirlpoolbetrieb oder Musik.
Explosionen und Drohungen
Die Nachbarn hingegen berichteten von extremen Störungen, darunter explodierende Spraydosen, nächtlicher Lärm, Geschlechtsverkehr im Garten und Beleidigungen. Ein Familienvater war sogar gezwungen, wegen des anhaltenden Stresses auszuziehen. Versuche einer Schlichtung scheiterten, da der Angeklagte keine Einsicht zeigte.
Gericht rät zum Rückzug des Einspruchs
Die Richterin machte dem Angeklagten deutlich, dass er die Situation mit seinem Verhalten weiter anheize. Sie lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab und wies auf die Möglichkeit hin, das Strafmaß zu erhöhen. Schließlich zog der Angeklagte seinen Einspruch widerwillig zurück.