
Airbus und die IG Metall haben sich auf ein umfangreiches Paket zur Beschäftigungs- und Standortsicherung geeinigt.
Foto: Bodo Marks/dpa (Archiv)
Bis Ende 2030 keine betriebsbedingten Kündigungen bei Airbus
Die Beschäftigten in der zivilen Flugzeugfertigung bei Airbus sind bis Ende 2030 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
Einigung nach 18-stündigen Verhandlungen
Diese Vereinbarung ist Teil eines umfangreichen Paketes zur Beschäftigungs- und Standortsicherung, auf das sich Airbus und die IG Metall am Dienstagmorgen nach rund 18-stündigen Verhandlungen in Hamburg geeinigt haben. Das Paket sieht auch den Erhalt und die Weiterentwicklung der einzelnen Standorte in Deutschland bis Ende 2030 vor, wie beide Seiten erklärten. Vorangegangen waren rund zehnmonatige Auseinandersetzungen mit mehreren Warnstreikserien und insgesamt sieben Verhandlungsrunden.
Investorenlösung nur mit Zustimmung der IG Metall
Auch zu dem besonders umstrittenen Thema der von Airbus geplanten Abspaltung der Teilefertigung bei der Tochter Premium Aerotec in Augsburg und Varel haben sich Airbus und IG Metall auf einen Kompromiss geeinigt. Danach soll eine Investorenlösung nur möglich sein, wenn die IG Metall zustimmt. Sollte kein Investor gefunden werden, würde die Teilefertigung bei Airbus verbleiben und spätestens 2025 in die geplante neue Tochter für die Montage von Flugzeugrümpfen und -strukturen übergeführt. Die Schaffung des neuen Tochterunternehmens, intern „ASA“ genannt, betrifft die Airbus-Werke Stade, Teile des Standorts Hamburg sowie die Airbus-Tochter Premium Aerotec mit drei der vier Augsburger Werke sowie den Standorten Bremen und Nordenham. (dpa/mb)
Bis Ende 2030 keine Kündigungen bei Airbus Die Beschäftigten in der zivilen Flugzeugfertigung bei Airbus sind bis Ende 2030 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Diese Vereinbarung ist Teil eines umfangreichen Paketes zur Beschäftigungs- und Standortsicherung, auf das sich Airbus und die IG Metall geeinigt haben.