
Das Streckenradar auf der B6 in der Region Hannover wird am Donnerstag wieder eingeschaltet.
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Bundesweit erstes Streckenradar ist rechtmäßig
Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat am Mittwoch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.
Anlage wird eingeschaltet
Die von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Abschnittskontrolle könne damit wieder in Betrieb gehen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der 12. OVG-Senat habe das anders lautende erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover geändert. Die Anlage solle am Donnerstag wieder eingeschaltet werden, teilte das Innenministerium in Hannover mit.
B6 bei Laatzen
Die auch Section Control genannte Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig und anonymisiert gespeichert.
"Keine Bedenken"
Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Abschnittskontrolle vorgebracht. Nach der Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes gebe es keine wesentlichen Bedenken mehr gegen den Betrieb der Anlage, entschied das OVG. (lni)

Das Streckenradar auf der B6 in der Region Hannover wird am Donnerstag wieder eingeschaltet.
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