
Durch die Vertiefung der Elbe sollen Containerriesen unabhängig von den Gezeiten den Hamburger Hafen gefahrloser ansteuern können.
Foto: Archivfoto: Scheer
Elbvertiefung: Pläne müssen überarbeitet werden
Die Pläne für die Elbvertiefung müssen überarbeitet werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung zwar weitgehend gebilligt. Es gibt aber noch rechtliche Mängel.
Rechtswidrig und nicht nachvollziehbar
Diese können von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss jedenfalls rechtswidrig und nicht vollziehbar, entschied das Gericht. Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut den Hamburger Hafen erreichen können.
Zahlreiche Klagen in den vergangenen Jahren
Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der Fahrrinnenvertiefung. Auch bemängelten sie zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren.

Durch die Vertiefung der Elbe sollen Containerriesen unabhängig von den Gezeiten den Hamburger Hafen gefahrloser ansteuern können.
Foto: Archivfoto: Scheer