
Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest - Für Unbefugte betreten und befahren verboten" ist an der Einfahrt eines Bauernhofs in Lübeck-Ivendorf (Schleswig-Holstein) zu sehen, auf dem die Vogelgrippe jetzt an Nutzgeflügel festgestellt wurde.
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Geflügelpest in Betrieb mit 30 000 Hühnern in Schleswig-Holstein
Erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe-Epidemie hat es nun einen großen Nutztierbetrieb in Schleswig-Holstein getroffen. Der hochansteckende Erreger H5N8 wurde in einer geschlossenen Hühnerhaltungs-Anlage mit 30 000 Tieren in der Gemeinde Twedt nachgewiesen, wie Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Samstag mitteilte. Alle Tiere müssten nun gemäß der Geflügelpest-Verordnung getötet werden. Bereits seit Mittwoch hatte es in dem Betrieb vereinzelte Todesfälle bei Hühnern gegeben. Sie waren zunächst aber in Zusammenhang mit dem Ausfall einer Lüftung gebracht worden. Der Tierhalter beauftragte daraufhin ein privates Labor. Nachdem dieses am Freitag einen Verdacht festgestellt hatte, wurden amtliche Proben genommen. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigte den Fall nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums.
Sperrbezirk eingerichtet
Das FLI will ein Team von Epidemiologen zur Klärung der Ursache der Einschleppung nach Schleswig-Holstein schicken. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Die Polizei sperrte den Betrieb laut Ministerium zudem ab. Aus Gründen des Tierseuchenschutzes ist es fremden Personen untersagt, das Gelände zu betreten. Habeck und Landrat Wolfgang Buschmann appellierten, sich daran zu halten. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld von bis zu 30 000 Euro. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.
Bundeslandwirtschaftsminister beruft wegen Geflügelpest Krisenstab ein
Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe-Epidemie hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen. Dieser sollte am Samstagnachmittag zusammenkommen, erklärte Schmidt. "Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bedarf es schneller, effizienter Koordination und Entscheidungen." Der nationale Krisenstab besteht aus den Staatssekretären sowie aus Experten von Bund und Ländern. Dem Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) wäre eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel am liebsten. "Wir müssen schneller sein als sich das Virus ausbreitet", hatte ZDG-Vizepräsident Friedrich Otto Ripke erklärt.
Geflügelpest-Erreger ist für Menschen ungefährlich
An der aggressiven H5N8-Variante verendete Wildvögel wurden bisher in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Die Behörden reagierten mit einer massiven Ausweitung der Stallpflicht-Zonen vor allem in der Nähe von Seen und Flüssen. Damit soll eine Ansteckung über Kot oder verunreinigtes Wasser verhindert werden. Europaweit wurden aus mindestens sieben Ländern Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln oder in Geflügelbeständen gemeldet. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.