
Diskos müssen in Niedersachsen noch geschlossen bleiben.
Foto: Göran Gehlen/dpa (Symbolfoto)
Gericht bestätigt Schließung von Diskotheken während Corona-Pandemie
Die Schließung von Diskotheken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Wie das Gericht am Dienstag in Lüneburg mitteilte, lehnte der 13. Senat am Montag den Antrag einer Diskothek aus Schüttorf (Kreis Grafschaft Bentheim) ab, die wieder öffnen wollte.
Gericht: Notwendige Schutzmaßnahme
Die Schließung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens eine notwendige Schutzmaßnahme, die das Land anordnen dürfe, befanden die Richter. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr. Ein überzeugendes alternatives Hygienekonzept habe die Diskothek nicht vorgelegt. „Insbesondere dürfte die Einhaltung eines Abstandsgebots praktisch kaum zu verwirklichen, jedenfalls aber nicht zu kontrollieren sein“, hieß es in der Begründung.
Gericht bestätigt Schließung von Diskotheken Die Schließung von Diskotheken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Die Schließung sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens eine notwendige Schutzmaßnahme, die das Land anordnen dürfe.