
Wegen einer Krebserkrankung hat ein Mann Spermien einfrieren lassen. Die Kosten wurden von der Krankenkasse nicht übernommen.
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Gericht in Celle: Kein Anspruch auf Einfrieren von Samenzellen
Die gesetzliche Krankenversicherung muss erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen.
Es geht um einen 35-jährigen Mann aus der Nähe von Bremen
Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Zugrunde lag das Verfahren eines 35-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen, wie das Gericht am Montag (7.11.22) in Celle mitteilte.
Ärzte raten zu Konservierung von Samenzellen
Er ließ sich demnach Ende 2019 einen Hodenkrebs-Tumor entfernen. Da seine Zeugungsfähigkeit durch Operation und Chemotherapie gefährdet war und er sich Kinder wünschte, empfahlen ihm die behandelnden Ärzte zuvor eine Kryokonservierung von Samenzellen. (AZ L 16 KR 256/21)
Gericht: Es fehlen noch Richtlinien
Anders als die erste Instanz sieht das Landessozialgericht die Krankenversicherung nicht in der Pflicht die Kosten zu erstatten. Zwar habe es bereits einen Erlass des Gesetzgebers gegeben. Jedoch hätten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Voraussetzungen, Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen (Kryo-Richtline) noch gefehlt. (dpa)