
Eine Frau hält bei einer Demonstration einen Zettel mit der Aufschrift "219a nicht zeitgemäß!".
Foto: Stein/dpa
Information über Abtreibungen wird erleichtert
Lange hat die Bundesregierung gerungen, am Ende ging es ganz schnell: Ärzte dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten. Doch glücklich ist mit dem Kompromiss fast niemand.
Eingeschränkte Informationen
Schwangere können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundestag hat am Donnerstag dazu die umstrittene Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Das kritisieren Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition scharf. (dpa)
Was die Gesetzesänderung nun für Ärzte und Frauen bedeutet und warum viele Akteure mit der Einigung unzufrieden sind, lest ihr am Freitag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Eine Frau hält bei einer Demonstration einen Zettel mit der Aufschrift "219a nicht zeitgemäß!".
Foto: Stein/dpa