
Gutscheine sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk.
Foto: Swen Pförtner/dpa
Jeder Dritte will Gutscheine verschenken
Im Zweifel wird es ein Gutschein: Im Norden möchte jeder Dritte zu Weihnachten einen Gutschein verschenken.
Mehr als im Vorjahr
In einer Umfrage des Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen (HNB) gaben 32 Prozent der Befragten an, mindestens ein solches Präsent für das diesjährige Fest zu planen. Im Jahr 2020 hatten sich in der gleichen Umfrage 30 Prozent der Befragten aus Niedersachsen und Bremen für den Gutschein ausgesprochen.
Angst, etwas Falsches zu schenken
Hintergrund für die Entscheidung für Gutscheine können dem Handelsverband zufolge die Lieferschwierigkeiten bei einigen Produkten sein. Hinzu kämen Unsicherheiten wegen der Pandemie, etwa beim Verschenken von Tickets. Oft greifen Menschen laut HNB-Hauptgeschäftsführer Mark Alexander Krack aber zu einem Gutschein, weil sie nichts Falsches schenken wollen oder keine Zeit zum Shoppen haben.
Frist beachten
Dabei sollten einige Regeln beachtet werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Zum Beispiel sollte die Frist zur Einlösung nicht zu kurz bemessen sein“, sagte Verbraucherrechtsexpertin Tiana Schönbohm. Sofern nichts weiter angegeben ist, sind Gutscheine für gewöhnlich drei Jahre gültig. Anschließend müssen Händler sie nicht mehr annehmen. Wer sich nicht festlegen will, könne auch Gutscheine selber basteln - und muss dann zahlen, wenn der Beschenkte seinen Gutschein einlösen möchte.
Pech bei Insolvenz
Ärgerlich für Verbraucher: Wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt, verlieren Gutscheine automatisch ihre Gültigkeit - selbst dann, wenn das Geschäft weiterläuft. Derartige Fälle habe es in Niedersachsen in diesem Jahr bereits gegeben, sagte die Expertin. Zudem sollten Schenkende bedenken, dass aufgrund der Corona-Pandemie Gutscheine möglicherweise nicht eingelöst werden können, weil Geschäfte nicht öffnen dürfen.