
Nach dem Blutrache-Mord in Visselhövede befürchtet die deutsche Justiz weitere Opfer.
Foto: Reinhardt/dpa
Nach Blutrache-Mord in Visselhövede: Müssen noch zwei weitere Menschen sterben?
Zehn Monate nach dem Blutrache-Mord von Visselhövede hat mit der Verlesung der Anklageschrift vor dem Landgericht Verden der Prozess gegen die beiden angeklagten Albaner begonnen. Das Gericht schließt nicht aus, dass es zu weiteren Morden kommt.
Hinrichtung in Visselhövede
Die beiden 23 und 24 Jahre alten Angeklagten sollen am 9. Januar 2017 gegen 11.15 Uhr mit einem Motorrad in Visselhövede ihrem Opfer, einem 46-jährigen Albaner, entgegengefahren sein und ihr argloses Opfer mit zwölf Schüssen aus einer halbautomatischen Kurzwaffe öffentlich hingerichtet haben. Das 46-jährige Opfer erlag vier Tage später seinen schweren Kopfverletzungen.
Opfer saß wegen Mordes ein
Hintergrund der Tat soll laut Anklage sein, dass der 46-Jährige am 30. Dezember 2011 in Albanien ein Familienmitglied der beiden Angeklagten getötet haben soll. Daher sei er in Albanien wegen vorsätzlichen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt worden. Wegen guter Führung wurde er nach fünf Jahren Haft vorzeitig entlassen.
Familie schwört Blutrache
Für die Familie des damaligen Opfers war die Tat jedoch noch nicht gesühnt: Sie schwor Blutrache und forderte zur Herstellung der Familienehre drei Leben der Familie des in Visselhövede getöteten 46-Jährigen - getreu dem Grundsatz "Auge um Auge, Blut um Blut". Ein Teil dieser Blutrache-Aktion besteht darin, den Täter oder einen Angehörigen in der Öffentlichkeit zu erschießen.
Weitere Opfer befürchtet
Davor fürchtete sich auch der in Visselhövede getötete 46-Jährige, weshalb er mit Teilen seiner Familie nach Deutschland flüchtete, während ein anderer Teil seiner Familie nach Schweden ausreiste. Da die beiden Angeklagten nach der Tötung des 46-Jährigen nicht an dessen Beerdigung teilgenommen haben und auch der Familie des Opfers nicht mitgeteilt wurde, dass die Familienehre nun wieder hergestellt sei - weil eben noch zwei weitere Opfer gefordert werden - geht die deutsche Justiz davon aus, dass die Blutrache noch nicht beendet ist. Daher darf sich die Familie des getöteten 46-Jährigen weiterhin per Schutzrecht in Deutschland aufhalten.

Nach dem Blutrache-Mord in Visselhövede befürchtet die deutsche Justiz weitere Opfer.
Foto: Reinhardt/dpa