
Nach Schüssen auf diese Flüchtlingsunterkunft ist ein 22-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Foto: dpa
Nach Schüssen auf Flüchtlingsheim mit drei Verletzten: Bewährungsstrafe und Therapie
Ein 22 Jahre alter Mann, der mit einem Luftgewehr auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lingen im Emsland geschossen hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Schüsse auf Unterkunft
Nach Luftgewehrschüssen auf eine Asylbewerberunterkunft hat das Amtsgericht Lingen einen 22-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Mann hatte im vergangenen Juni von seiner Wohnung auf die 46 Meter entfernte Unterkunft in Lingen geschossen.
Drei Leichtverletzte
Dabei wurden ein fünfjähriges Mädchen, dessen Mutter und ein Jugendlicher leicht verletzt. Das Urteil ist laut Mitteilung des Amtsgerichts-Sprechers Werner Keck rechtskräftig. An die drei Opfer soll der Täter jeweils 250 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Täter zeigt Reue
"Faible für Waffen"
Der Mann habe "nicht zielgerichtet" auf die Flüchtlinge geschossen, sondern einfach ein "Faible für Waffen" gehabt. Die Opfer hätten Bagatellverletzungen erlitten. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass die Opfer Menschen waren, die Angst hatten und in Deutschland Schutz suchten, als sie den Schüssen ausgesetzt waren. Das wiege schwerer als der Grad der Verletzungen.
Schwierige Kindheit und Jugend
Der 22-Jährige sei nach Einschätzung des Gerichts bis zur Tat eine "gescheiterte Person" gewesen, sagte Keck. Er habe Schwierigkeiten im Elternhaus, in der Schule und in der Berufsausbildung gehabt.
Ehemaliges NPD-Mitglied
Mit dem Wunsch nach Anerkennung habe er Kontakt zur NPD gesucht, doch auch dort sei er bei diesem Versuch gescheitert. "Er war in der NPD, aber davon hat er sich wohl distanziert", sagte Keck.
Voll schuldfähig
Wegen der Persönlichkeitsstörung falle es dem jungen Mann nach Einschätzung eines Sachverständigen schwer, sich Regeln und Gesetzen zu unterwerfen. Die Störung sei aber nicht so stark, dass von einer Einschränkung der Schuldfähigkeit gesprochen werden könne, sagte Keck.

Nach Schüssen auf diese Flüchtlingsunterkunft ist ein 22-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Foto: dpa