
Aus Sicht des Freundeskreises freilebender Wölfe verstößt die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht gegen deutsches und europäisches Tierschutzrecht.
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Naturschützer klagen gegen Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht
Naturschützer gehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die aus ihrer Sicht tierschutzwidrige Aufnahme des Wolfes in das niedersächsische Jagdrecht vor.
Klage beim Bundesverfassungsgericht
Die Klage sei jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängig, sagte der Sprecher des Freundeskreises freilebender Wölfe, Hendrik Spiess, am Freitag. Der Landtag in Hannover hatte im Mai des vergangenen Jahres mit großer Mehrheit beschlossen, dass der Wolf in das niedersächsische Jagdrecht aufgenommen wird.
Genehmigung der Abschüsse vorab
Dieses Recht erlaubt es Jägern im Grundsatz, in einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere zu hegen und zu bejagen. An dem hohen Schutzstatus der Wölfe ändert die Aufnahme ins Jagdrecht allerdings zunächst nichts. Abschüsse sogenannter "Problemwölfe" müssen auch künftig vorab genehmigt werden.
Schutzstatus soll aufgeweicht werden
Aus Sicht des Freundeskreises freilebender Wölfe verstößt die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht gegen deutsches und europäisches Tierschutzrecht. Es habe sich dabei vielmehr um eine "rein populistische Maßnahme" gehandelt. Sie sei auf Druck der Landesjägerschaft erfolgt. Diese versuche, den hohen Schutzstatus dieser Tiere "via Salami-Taktik" aufzuweichen. (dpa)