
In Niedersachsen sind jedes Jahr mehr als 5000 Menschen als Schöffinnen und Schöffen im Einsatz. Verfassungsfeinde sollen keinen Zugang zu diesem Amt erlangen.
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Niedersachsen will keine Extremisten im Schöffenamt
Schöffen haben in Hauptverhandlungen von Strafprozessen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Verfassungsfeinde sollen das Ehrenamt nicht erhalten.
Zur Grundordnung bekennen
Bei der Neuwahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern will die niedersächsische Landesregierung Vorkehrungen treffen, damit keine Verfassungsfeinde Zugang zum Schöffenamt erlangen. "Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aufgefordert werden, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen", sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann in Hannover.
Überprüfung durch Verfassungsschutz
Zudem solle dann abgefragt werden, ob sie sich mit einer eventuellen Überprüfung durch den Verfassungsschutz einverstanden erklärten. "Dadurch sollen Extremisten möglichst abgeschreckt werden", sagte die SPD-Politikerin.
Wahlen stehen an
Das Vorhaben, Vorkehrungen gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt zu treffen, steht auch im Koalitionsvertrag, auf den sich die rot-grüne Landesregierung Anfang November 2022 geeinigt hatte. Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr stehen die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an. Dabei werden laut Justizministerium Vorschlagslisten der Vertretungen der Gemeinden erstellt.
Mehr als 500 Menschen im Einsatz
Es sollen möglichst alle Bevölkerungsgruppen nach Alter, Beruf, Geschlecht und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Nach Angaben des Justizministeriums sind jedes Jahr in Niedersachsen mehr als 5000 Menschen als Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Einsatz. (dpa)