
Eine leere Flasche mit Pentobarbital-Natrium: Das tödlich wirkende Mittel wird auch zum Vollstrecken der Todesstrafe verwendet.
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Oldenburg: Geldstrafe wegen illegaler Giftstoffexporte
Wegen illegaler Pentobarbital-Ausfuhr ist der Geschäftsführer einer Pharmafirma im Kreis Cloppenburg zu einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt worden.
Pentobarbital wird zum Vollstrecken der Todesstrafe verwendet
In dem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg ging es um die Ausfuhr mehrerer Tonnen der künstlich hergestellten Chemikalie in den Jahren 2017 und 2018 in die USA und nach Japan. Pentobarbital wird normalerweise zum Einschläfern von Tieren genutzt. Die Ausfuhr aus der EU bedarf einer Genehmigung, da es auch zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen Menschen eingesetzt werden kann.
Gericht zieht Geld ein
Das Gericht verurteilte den 50-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Der Geschäftsführer habe es fahrlässig unterlassen, sich über Gesetzesänderungen zu informieren. Zwar habe eine Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgelegen. Eine notwendige Genehmigung aufgrund der EU-Anti-Folter-Verordnung habe jedoch gefehlt. Das Gericht ordnete an, dass das vom Unternehmen mit der Ausfuhr erlangte Geld in Höhe von fast 800.000 Euro eingezogen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)