
In Niedersachsen dürfen Shisha-Bars vorerst wieder öffnen.
Foto: Stache/dpa
Shisha-Bars in Niedersachsen dürfen wieder öffnen
Die Zwangspause für Shisha-Bars ist vorerst vorbei. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzte das coronabedingte Öffnungsverbot vorläufig außer Vollzug.
Gericht folgt Antrag
Damit folgte das Gericht dem Antrag einer Restaurantbetreiberin in Hannover, die Shisha-Pfeifen zum Rauchen angeboten hatte. Das Gesundheitsministerium sei im Falle der Shisha-Bars seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, die erlassenen Schutzmaßnahmen fortlaufend zu überprüfen und zu hinterfragen, begründete der 13. Senat seine Entscheidung.
Hygienekonzepte können greifen
Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass die vollständige Schließung von Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, als infektionsschutzrechtliche Maßnahme nicht mehr notwendig sei. Etwaigen Infektionsgefahren könne mit Hygienekonzepten und anderen Beschränkungen hinreichend begegnet werden.
Keinen Anhaltspunkt für Hotspots
Nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass Shisha-Bars sogenannte Hotspots der Virusverbreitung sein könnten, ergäben sich weder aus bisherigen Ereignissen in Niedersachsen noch in anderen Bundesländern, in denen die Shisha-Bars seit geraumer Zeit wieder mit Beschränkungen öffnen dürften.
Shisha-Bars in Niedersachsen dürfen wieder öffnen Die Zwangspause für Shisha-Bars ist vorerst vorbei. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzte das coronabedingte Öffnungsverbot vorläufig außer Vollzug.