
Mit dem Hausrecht kann weiterhin das Tragen von FFP2-Masken gefordert werden.
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Staatliche Maskenpflicht in Praxen und Kliniken endet
Ab Samstag (8.4.) gilt keine Maskenpflicht mehr für Besucher in Praxen und Kliniken. Die Einrichtungen könne sie aber nach Hausrecht weiterhin fordern.
Letzte bundesweite Corona-Vorgabe
Nach drei Jahren in der Pandemie enden zu Ostern auch die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz. Bis Freitag (7.4.) gilt noch Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. Am Samstag ist auch sie vorbei.
Verpflichtung kann bleiben
In Praxen und Kliniken können auch nach dem Ende der staatlichen Corona-Vorgaben Maskenregeln bestehen bleiben - aber: „Natürlich können Praxen im Sinne ihres Hausrechts eine weitere Verpflichtung zum Maskentragen festlegen, und genauso kann jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen“, sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.