Ein Mann verstaut einige Euro-Geldscheine in seiner Geldbörse. Miete kaum bezahlbar? Wohngeld kann Haushalte deutlich entlasten.

Die Mieten in Deutschland steigen immer mehr. Wer wenig verdient, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Das können bis zu mehreren Hundert Euro pro Monat sein.

Foto: Frank Kleefeldt/Symbolbild

Finanzen

330 Euro Zuschuss pro Monat! Dieser Antrag lohnt sich richtig

20. Mai 2025 // 18:00

Ein großer Teil des Gehalts geht bei Millionen Menschen in Deutschland mittlerweile für die Mieten drauf. Das Wohngeld kann dabei zur Entlastung beitragen. Wir erklären, wer Anspruch hat.

Wohngeld: Diese Regeln gelten für den Zuschuss

Wohnen ist teuer. Viele Menschen müssen einen großen Teil ihres Einkommens dafür aufwenden. Bleibt am Ende zu wenig zum Leben übrig, kann Wohngeld die Rettung sein. Es ist eine Sozialleistung des Staates und steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zu, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Doch er lohnt sich richtig. Laut finanztip.de liegt die durchschnittliche Höhe der Auszahlung bei 330 Euro pro Monat.

Wie erhalte ich Wohngeld?In diesen Fällen besteht Anspruch

Wohngeld richtet sich an Menschen, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen können, informieren die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Es ist für Leute gedacht, die arbeiten, aber nicht genug verdienen. Auch Rentner und Bewohner von Alten-Pflegeheimen sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld können Anträge stellen.

Anspruch auf Wohngeld haben nicht nur Mieter. Auch Untermieter können einen Anspruch auf Mietzuschuss haben. „Eigentümer können ebenfalls Wohngeld beantragen, bei ihnen heißt es Lastenzuschuss“, erklärt Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD).

Je früher der Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde eingeht, desto besser. Denn das Wohngeld wird frühestens ab dem Zeitpunkt des Antrags bewilligt.

Bürgergeld, Grundsicherung und Co: Kein Anspruch auf Wohngeld

Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie andere Arten der Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bei Unterbringung außerhalb der Familie erhalten. Deren Unterkunftskosten übernehmen Jobcenter oder Sozialamt, informiert der SoVD.

„Keinen Anspruch auf Wohngeld hat auch, wer über erhebliches Vermögen verfügt. Als Richtwert für erhebliches Vermögen gelten 60.000 Euro für das erste plus 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft“, so Michaela Engelmeier.

Wovon hängt es ab, wie viel Wohngeld ich bekomme?

Grundsätzlich fällt das Wohngeld höher aus, je niedriger das Haushaltseinkommen, je mehr Mitglieder in der Haushaltsgemeinschaft leben und je höher die Miete ausfällt.

Kaltmiete oder Warmmiete: Wie wird das Wohngeld berechnet?

„Die ausschlaggebende Miete ist die vereinbarte Kaltmiete zuzüglich „kalter Betriebskosten“, also Nebenkosten, die nicht durch Energieverbrauch entstehen, zum Beispiel für Müllabfuhr oder Abwasser“, sagt Michaela Engelmeier.

Seit dem 1. Januar 2023 werden auch Heizkosten pauschal mit der Heizkostenkomponente berücksichtigt. Sie liegt bei 110,40 Euro pro Monat bei einem Ein-Personen-Haushalt.

Wird Wohngeld nur bis zu einer bestimmten Miethöhe gezahlt?

Ja, jede Gemeinde ist einer Mietenstufe zugeordnet. Von dieser hängt ab, in welcher Höhe die Miete maximal bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. „Die tatsächlichen Wohnkosten werden nur dann in voller Höhe berücksichtigt, wenn sie nicht die gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge überschreiten“, informiert der Berliner Mieterverein. Wer mehr Miete zahlt als den Höchstbetrag, erhält Wohngeld nur nach diesem Höchstbetrag.

Es gibt sieben verschiedene Mietenstufen, abhängig vom örtlichen Mietenniveau. Je höher die Mietenstufe, desto höher ist auch der Höchstbetrag, der zur Berechnung des Wohngelds berücksichtigt wird. Berlin liegt beispielsweise in der Mietenstufe IV.

Zuschuss beantragen: So gibt es das Wohngeld

Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldbehörde zu beantragen. Es gibt beim Wohngeld im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen kein bundesweites Antragsformular. Die Verbraucherzentralen haben aufgelistet, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen:

  • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. „Unsere Sozialberatungsstellen berichten, dass die Antragstellung von Wohngeld besonders herausfordernd ist“, so Michaela Engelmeier. (dpa/dm/fk)