
Für alle, die den Rundfunkbeitrag per Überweisung bezahlen, gibt es eine Veränderung.
Foto: Sebastian Kahnert
Änderung beim Rundfunkbeitrag betrifft Tausende: Dieser Service wird nun gestrichen
Beitragszahler müssen sich umstellen: Wer per Überweisung zahlt, bekommt keine Zahlungserinnerung mehr.
Beitragsservice stellt Zahlungsaufforderungen per Post ein
Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per Lastschrifteinzug zahlt, muss sich auf eine Änderung einstellen. Bisher haben Überweisungszahler zu jedem Zahlungstermin eine schriftliche Aufforderung vom Beitragsservice bekommen. Diese Erinnerungshilfen fallen nun weg, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Betroffene erhalten dazu ein Schreiben vom Beitragsservice. Manche haben es laut Angaben des Beitragsservice schon bekommen, der Kreis der Empfänger werde jetzt schrittweise erweitert. Bis das Schreiben im eigenen Briefkasten gelandet ist, ändert sich für Betroffene zunächst nichts.
Einmalzahlungsaufforderung: Was es damit auf sich hat
Ist das Schreiben dann aber da, gilt es Folgendes zu beachten: Es enthält eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Diese ersetzt die bisherigen regelmäßigen Zahlungsaufforderungen und führt einmalig bereits alle Zahlungstermine auf, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen.
Die Termine gelten fortlaufend, also auch in den kommenden Jahren. Zum Beispiel: Jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Termine richten sich für jeden Beitragszahler individuell danach, seit wann man in der Wohnung wohnt.
Was die Änderung für Beitragszahler bedeutet:
- Ihr müsst euch die Zahlungstermine selbst merken und die Überweisung rechtzeitig tätigen.
- Es gibt keine Erinnerungen mehr vonseiten des Beitragsservice.
- Tipp: Bewahrt das Schreiben mit den Zahlungsterminen daher gut auf.
(dpa/dm)