
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag – und sparen damit deutlich bei der Steuer.
Foto: Felix Kästle/Symbolbild
Bis zu 4260 Euro pro Jahr für Alleinerziehende! So greift der Entlastungsbetrag
Alleinerziehend und knapp bei Kasse? Mit dem Entlastungsbetrag bleibt mehr Geld vom Gehalt übrig! Hier erfährst du, wie du ihn bekommst.
Mehr Geld für Alleinerziehende: So greift der Entlastungsbetrag
In Deutschland kommen Alleinerziehende oft schnell an finanzielle Grenzen. Was viele jedoch nicht wissen: Neben Kindergeld und Unterhalt steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Steuerfreibetrag zu. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag soll die Steuerlast senken und wird nur bei Beantragung berücksichtigt.
Bis zu 4260 Euro jährlich steuerfrei
Alleinerziehende können derzeit bis zu 4260 Euro jährlich zusätzlich steuerfrei verdienen. Für jedes weitere Kind steigt dieser Betrag um 240 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im selben Haushalt lebt, dort keine weitere volljährige Person wohnt und der oder die Alleinerziehende Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält.
Nur mit Steuerklasse II möglich
Um den Entlastungsbetrag zu nutzen, müssen Betroffene die Steuerklasse II beim Finanzamt beantragen – eine automatische Zuteilung erfolgt nicht. Viele verpassen diese Chance, weil sie über die notwendigen Schritte nicht ausreichend informiert sind.
Grundfreibetrag plus Entlastungsbetrag
2025 wurde der allgemeine Grundfreibetrag auf 12.084 Euro angehoben. In Kombination mit dem Entlastungsbetrag erhöht sich der steuerfreie Anteil für Alleinerziehende auf bis zu 16.344 Euro. Das bedeutet: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt unangetastet – ein klarer Vorteil für Haushalte mit nur einem Elternteil. Das berichtet das Portal echo24.de. (dm)