Eine Frau steht in ihrer Wohnung an einem Fenster.

Selbstständige Frauen müssen für den Mutterschutz bislang selbst vorsorgen. Das soll sich in Zukunft ändern.

Foto: Fabian Sommer/Symbolbild

Finanzen

Durchgesickert: Neues Vorhaben verspricht deutliche Entlastung fürTausende Mütter

30. September 2025 // 07:00

Selbstständige Frauen könnten bald Anspruch auf Mutterschutz bekommen. Noch ist unklar, wie das Ganze bezahlt werden soll – doch die Pläne sind konkret. Ein Überblick, was auf Mütter in Zukunft zukommen könnte.

CDU-Ministerin plant Reform: Mutterschutz auch für Selbstständige?

Für selbstständige Frauen könnte der Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz ein Stück näher rücken. „Ich gehe davon aus, dass wir Anfang nächsten Jahres dem Parlament dazu einen Vorschlag vorlegen werden“, kündigte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) an. „Aber die Umsetzung ist noch unklar.“

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgehalten, „zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle“ prüfen zu wollen, um auch selbstständigen Müttern künftig die vollen Mutterschutzleistungen zu ermöglichen.

Kein Mutterschutz? Für viele Alltag

Prien sagte dazu dem RND, bei Angestellten würden diese über eine Umlage finanziert, die es bei Selbstständigen jedoch nicht gebe. „Eine vergleichbare Umlage für Selbstständige wäre auch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das möchte ich nicht. Wir müssen also andere Finanzierungswege finden. Das ist nicht ganz einfach“, betonte die Ministerin, die einst auch selbst betroffen war. „Als selbstständige Anwältin hatte ich damals auch keinen Anspruch auf Mutterschutz. Da musste ich die Zeit aus Ersparnissen finanzieren.“

Das Mutterschutzgesetz gilt bislang nur für Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen. Selbstständige können sich dagegen lediglich freiwillig absichern, um in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Ersatz für den Verdienstausfall zu erhalten – etwa über eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. (dpa/dm)