Der rote Schriftzug "Sparkasse" ist über dem Eingang zu einer Filiale zu sehen. Geld gibt es eigentlich nie geschenkt. Wer schnell ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann nun aber mehrere Hundert Euro von der Sparkasse bekommen.

Geld gibt es eigentlich nie geschenkt. Wer schnell ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann nun aber mehrere Hundert Euro von der Sparkasse bekommen.

Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild

Finanzen

Hunderte Euro für Sparkassen-Kunden! Bürger können sich jetzt Geld aufs Konto holen

13. Juni 2025 // 13:00

Wer bei der Sparkasse stillschweigend höhere Gebühren akzeptiert hat, kann sich jetzt Hunderte Euro zurückholen. Wir verraten, wie das geht und worauf geachtet werden muss.

Mehrere Hundert Euro für Sparkassen-Kunden

Viele Sparkassen-Kunden in Deutschland können sich derzeit über eine unerwartete Rückzahlung freuen. Grund ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das unrechtmäßige Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre betrifft. In Bremerhaven und anderswo erhalten Kundinnen und Kunden nun die Möglichkeit, sich mehrere Hundert Euro zurückzuholen – wenn sie aktiv werden.

Rückerstattung von Gebühren: Stille Zustimmung zählt nicht mehr

Banken hatten jahrelang stillschweigende Zustimmung zu Gebührenerhöhungen als gültig gewertet. Doch der BGH hat bereits 2021 klargestellt, dass das nicht rechtens ist. Seit dem 3. Juni 2025 steht nun fest: Wer nie aktiv zugestimmt hat, kann zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Die Verjährungsfrist beginnt sechs Wochen nach dem jeweiligen Kontoauszug. Daher können Kosten aus dem Jahr 2022 noch bis Ende 2025 geltend gemacht werden.

Kontoauszüge prüfen lohnt sich

Erhöhte Gebühren für Kontoführung, Kontoauszüge oder TAN-SMS verstecken sich oft unauffällig in halbjährlichen Auszügen. Viele Betroffene bemerken diese gar nicht – oder glauben, es gehe nur um kleine Beträge. Doch zusammengerechnet ergeben sich schnell hunderte Euro. Wer aktiv wird, kann sich diese Summen mit einem formlosen Schreiben oder einem Musterbrief von der Bank zurückholen.

Was Sparkassen-Kunden wissen müssen: So klappt die Rückerstattung

Wichtig ist: Es darf keine aktive Zustimmung zu den Erhöhungen vorliegen. Wer Unterlagen vermisst, kann kostenlos eine Entgeltaufstellung bei der Bank anfordern. Eine Kündigung des Kontos durch die Bank ist theoretisch möglich, hat jedoch keinen Einfluss auf die Rückzahlungspflicht. Unterstützung gibt es zudem durch die Verbraucherschlichtung – vor allem, wenn Banken sich zunächst querstellen. (fk)