Ein Stift liegt auf einem Kindergeldbescheid.

Wer Kinderzuschlag oder Kindergeld erhält, muss der Familienkasse gesetzlich alle Änderungen in den Lebensumständen melden.

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Finanzen

Kindergeld-Falle vermeiden: So gibt es mehrere Monate obendrauf

5. Oktober 2025 // 13:00

Studierende haben Anspruch auf Kindergeld – doch das Ende hängt vom Zugang der Ergebnisse ab. So sichert ihr euch Extra-Monate.

Kindergeld im Studium: Wann der Anspruch beginnt und endet

Auch während eines Studiums oder einer Ausbildung unterstützt der Staat Eltern mit Kindergeld – solange das Kind unter 25 Jahre alt ist und sich in Ausbildung befindet. Entscheidend ist dabei nicht die Intensität des Studiums, sondern dass das Kind sich im jeweiligen Monat nachweislich mindestens an einem Tag mit der Ausbildung beschäftigt hat. Das berichtet das Portal chip.de.

Beginn klar geregelt, Ende oft unklar

Der Anspruch startet offiziell mit dem Beginn des Semesters, selbst wenn die Immatrikulation früher erfolgt ist. Das hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2001 entschieden. Wer also im Vorfeld schon eingeschrieben ist, bekommt das Kindergeld erst ab dem offiziellen Semesterbeginn ausgezahlt.

Neues Urteil bringt Klarheit beim Ende

Unklar war lange, wann genau der Anspruch auf Kindergeld nach dem Studium endet. Ein Urteil vom 7. Juli 2021 (Az. III R 40/19) schafft laut chip.de Rechtssicherheit: Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Prüfungsergebnisse. Solange das Kind noch auf diese wartet, besteht der Anspruch weiter.

So lassen sich Extra-Monate sichern

Wird das Ergebnis nur mündlich mitgeteilt, zählt das nicht – es muss schriftlich vorliegen. Dabei gilt der frühere Zeitpunkt: entweder die aktive Mitteilung der Hochschule oder der Moment, in dem das Ergebnis online abrufbar ist. Wer hier auf das Timing achtet, kann sich zusätzliche Kindergeldmonate sichern. (dm)