Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch.

Die Familienkasse kann Kindergeld zurückfordern – und zwar auch rückwirkend!

Foto: Monika Skolimowska

Finanzen

Kindergeld zurückzahlen: In diesem Fall droht die Rückforderung von der Familienkasse

12. Juli 2025 // 12:00

Kindergeld zurückzahlen? Das kann passieren, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Wir zeigen, wann es ernst wird – und was ihr tun könnt!

Kindergeld: In diesem Fall droht eine Rückforderung

In Deutschland erhalten Eltern monatlich 255 Euro Kindergeld pro Kind – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dieser einheitliche Betrag. In der Regel endet der Anspruch mit dem 18. Geburtstag des Kindes, es sei denn, es befindet sich noch in der Erstausbildung oder im Erststudium. Spätestens mit 25 ist meist Schluss – nur in Ausnahmefällen gibt es darüber hinaus noch Kindergeld.

Wann muss man Kindergeld zurückzahlen?

Die Familienkasse kann Kindergeld zurückfordern, wenn der Anspruch gar nicht oder nicht mehr besteht. Das kann etwa passieren, wenn die Ausbildung des Kindes abgebrochen wurde, aber dennoch weiter Kindergeld gezahlt wurde. In solchen Fällen spricht die Bundesagentur für Arbeit von einem „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“. Darin steht, wie viel zurückgezahlt werden muss und bis wann.

Rückzahlung trotz Einspruch

Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann zwar Einspruch einlegen. Doch Vorsicht: Das entbindet nicht von der Pflicht zur Rückzahlung. Auch wenn über den Einspruch noch nicht entschieden wurde, muss der geforderte Betrag zunächst überwiesen oder eingezogen werden – es sei denn, die Familienkasse stimmt einer Aussetzung zu.

Härtefälle: Rückzahlung kann entfallen

In bestimmten Härtefällen kann die Rückforderung ausgesetzt oder sogar erlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an – entscheidend ist die Einschätzung der zuständigen Familienkasse. Deshalb gilt: Wer eine Rückforderung erhält, sollte schnell das Gespräch suchen. Das berichtet das Portal mainpost.de.