Die Schatten von zwei Erwachsenen und einem Kind fallen in den Morgenstunden auf den Asphalt.

In manchen Fällen verlangt die Familienkasse zu viel gezahltes Kindergeld zurück. Wir zeigen, was zu beachten ist.

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Finanzen

Kindergeld zurückzahlen: In diesen Fällen fordert die Familienkasse Geld zurück

5. Juni 2025 // 09:00

Kindergeld kann unter Umständen zurückgefordert werden. Wir zeigen, wann das passiert und was dann gilt.

Kindergeld: Wann Rückzahlungen drohen

In Deutschland erhalten die meisten Familien Kindergeld – aktuell 255 Euro monatlich pro Kind. Gezahlt wird in der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes. Während einer Erstausbildung oder eines Erststudiums bleibt der Anspruch meist bis zum 25. Geburtstag bestehen. Doch in bestimmten Fällen fordert die Familienkasse das Kindergeld später zurück.

Wann Rückforderungen möglich sind

Eine Rückzahlung wird fällig, wenn Kindergeld zu Unrecht bezogen wurde. Das passiert etwa, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder sich Änderungen im Status des Kindes ergeben haben – zum Beispiel bei Abbruch der Ausbildung. Die Familienkasse stellt in solchen Fällen einen „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ aus. Dieser informiert über die Gründe und die Höhe der Rückforderung.

So läuft die Rückzahlung ab

Die Rückzahlung erfolgt entweder per Banküberweisung oder durch Verrechnung mit künftigen Kindergeldzahlungen. Wichtig: Wer Einspruch gegen den Bescheid einlegen möchte, sollte dennoch zunächst der Rückzahlungsverpflichtung nachkommen. Ein Einspruch allein stoppt die Zahlungsfrist nicht.

Sonderfall: Härtefälle

In besonderen Fällen kann die Rückzahlung ganz oder teilweise entfallen. Wer seine Hilfsbedürftigkeit nachweist, etwa bei sehr geringem Einkommen, kann eine individuelle Prüfung beantragen. Hier entscheidet die Familienkasse im Einzelfall.

Kinderzuschlag als zusätzliche Unterstützung

Neben dem Kindergeld gibt es für einkommensschwache Familien den Kinderzuschlag. Dieser muss extra beantragt werden. Viele Familien verzichten bislang darauf, weil sie ihren Anspruch nicht kennen. Dabei kann der Kinderzuschlag eine wertvolle finanzielle Unterstützung darstellen. Das berichtete mainpost.de.