Eine Person steht vor einem Kind, das auf einer Schaukel sitzt. Im Hintergrund sind die Schatten zu erkennen.

Kindesunterhalt sorgt oft für Zoff – vor allem, wenn’s ums liebe Geld geht. Doch dürfen Mama oder Papa damit kaufen, was sie wollen? Die rechtliche Lage ist eindeutig.

Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild

Finanzen

Kindesunterhalt: Hierfür dürfen Eltern das Geld wirklich verwenden

13. September 2025 // 15:00

Kindesunterhalt sorgt oft für Streit. Doch was dürfen Mama oder Papa mit dem Geld eigentlich machen – und was nicht? Die Antwort überrascht viele und ist klar geregelt.

Kindesunterhalt: Wofür darf das Geld wirklich verwendet werden?

Sprechen getrennte Eltern über Geld, entzündet sich häufig an einem Punkt Streit: dem Kindesunterhalt. Wird der auch wirklich im Interesse und zum Wohl des Kindes aufgewendet? Für die unterhaltspflichtige Person ist das in der Regel schwierig bis unmöglich nachzuvollziehen. Aber darf der Kindesunterhalt wirklich ausschließlich für Kleidung, Lebensmittel oder den Schulausflug des Nachwuchses eingesetzt werden?

Kurz gesagt: nein. „Wofür ich Kindesunterhalt ausgebe, geht den anderen gar nichts an“, sagt Rechtsanwältin Eva Becker, die dem Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins vorsitzt. Bis zur Grenze des Missbrauchs dürfe dieser mit dem Geld anstellen, was er oder sie möchte. Bedeutet überspitzt gesagt: Solange das Kind nicht in Stofffetzen gehüllt in die Schule gehen muss, während Mutter oder Vater vom Kindesunterhalt im Luxus schwelgen, können Unterhaltszahlende nichts unternehmen.

So ist der Kindesunterhalt geregelt

Sie haben noch nicht einmal Anspruch darauf, Rechnungen und andere Nachweise für etwaige Aufwendungen einzusehen. Unterhaltsempfänger müssen Unterhaltszahlenden gegenüber nämlich regelmäßig keinerlei Rechenschaft ablegen.

Zum Hintergrund: Kindesunterhalt muss der Elternteil dem anderen überweisen, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Unterhaltsverpflichtung besteht nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern in der Regel, bis es auf eigenen Beinen steht, zum Beispiel durch Abschluss einer Berufsausbildung. Die Höhe des Unterhalts ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Einkommen der einkommenspflichtigen Person sowie dem Alter des Kindes. (dpa/dm)