
Viele Sparkassenkunden können Nachzahlungen verlangen.
Foto: Bernd Weißbrod
Neues BGH-Urteil: Millionen Sparkassen-Kunden winken Nachzahlungen
Millionen Sparkassenkunden können jetzt auf Nachzahlungen hoffen! Der BGH hat entschieden: Viele Prämiensparverträge enthalten ungültige Zinsklauseln.
Sparkassen müssen bei Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen
In Karlsruhe hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das für Sparkassenkunden im ganzen Land finanzielle Folgen haben dürfte. Millionen von Prämiensparverträgen, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden, enthalten laut dem BGH unwirksame Zinsanpassungsklauseln. Diese erlaubten es den Sparkassen, Zinssätze einseitig und intransparent zu ändern – zum Nachteil der Sparer. Das berichtet das Portal chip.de.
Kunden erhielten oft zu wenig Zinsen
Demnach haben nach Ansicht des Gerichts die Banken über Jahre hinweg vielfach zu geringe Zinsen gezahlt. Vor allem bei Verträgen, bei denen die Zinsen nicht proportional zur Marktentwicklung angepasst wurden, können Sparer jetzt mit Nachzahlungen rechnen. Die Richter entschieden, dass künftig die sogenannte Verhältnismethode bei der Zinsberechnung anzuwenden ist. Diese orientiert sich am Verhältnis zwischen dem Vertragszins und einem langfristigen Referenzzins der Deutschen Bundesbank.
Verjährung erst mit Vertragsende
Ein wichtiger Punkt für alle Betroffenen: Die Ansprüche auf Nachzahlung verjähren wohl erst mit dem Ende des jeweiligen Vertrags. Das bedeutet, dass auch langjährige Verträge jetzt noch überprüft und rückwirkend korrigiert werden können. Verbraucherzentralen empfehlen, alle Unterlagen zu prüfen und bei Verdacht auf eine fehlerhafte Zinsberechnung aktiv zu werden.
Unterstützung durch Verbraucherzentralen und Anwälte
Betroffene sollten ihre Verträge sorgfältig durchsehen und alle relevanten Daten zusammentragen. Ein schriftlicher Antrag auf Nachzahlung bei der Sparkasse kann der erste Schritt sein. Musterbriefe stellt unter anderem die Verbraucherzentrale bereit. Für komplizierte Fälle kann sich der Gang zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht lohnen. (dm)