
Lange Arbeitszeiten, viele Überstunden – für viele Beschäftigte in Deutschland Alltag. Zuschläge für Überstunden sollen künftig steuerfrei werden.
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Regierung belohnt Überstunden – mit mehr Netto vom Brutto
Die Bundesregierung will Millionen Arbeitnehmer entlasten – und plant eine Maßnahme, die Überstunden künftig deutlich attraktiver machen soll.
Arbeit lohnt sich – bald auch steuerlich
Laut Regierungsplänen sollen Zuschläge für geleistete Mehrarbeit, die über die tariflich geregelte Vollzeitarbeit hinausgehen, künftig steuerfrei gestellt werden. Die neue Maßnahme soll sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber gelten – vorausgesetzt, die Überstunden sind nachweisbar und tariflich erfasst.
Wichtig: Nur die Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei sein – nicht der Grundlohn, informiert Karlsruhe Insider. Die Auszahlung der zusätzlichen Stunden bleibt also weiterhin steuerpflichtig, nur der Bonusanteil würde künftig entlastet.
Hintergrund: Wirtschaftlicher Druck und Arbeitsdebatte
Die Maßnahme kommt in einer Zeit, in der die Debatte über Arbeitszeitmodelle intensiver denn je geführt wird. Während einige Unternehmen erfolgreich auf die 4-Tage-Woche umstellen, sehen andere in längeren Arbeitszeiten einen Weg zur wirtschaftlichen Stabilisierung.
Ein weiterer Vorschlag, der für Diskussion sorgt: Die Streichung von zwei Feiertagen, um das Arbeitsvolumen zu erhöhen. Die Idee polarisiert – viele Arbeitnehmer empfinden die aktuelle Belastung bereits als hoch.
Was bedeutet das für Beschäftigte?
Für Millionen Beschäftigte könnte die Maßnahme eine spürbare finanzielle Entlastung bringen – vor allem in Branchen mit regelmäßigen Überstunden wie Pflege, Logistik, Industrie oder Einzelhandel. Die Regierung aus Union und SPD will damit auch die Bereitschaft zur Mehrarbeit fördern, ohne zusätzliche Steuerlast.
Fazit: Ein Schritt zu mehr Fairness bei Mehrarbeit
Die steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen wäre ein deutliches Signal an die arbeitende Bevölkerung: Wer mehr leistet, soll auch mehr behalten. Ob und wann die Regelung kommt, ist noch offen – die Chancen auf Umsetzung stehen jedoch gut.
Tipp für Beschäftigte: Wer regelmäßig Überstunden leistet, sollte die Entwicklung genau verfolgen – und prüfen, ob sich das neue Modell auch in der eigenen Lohnabrechnung künftig positiv bemerkbar machen könnte. (piw)