Eine Frau steht am Spülbecken und wirkt erschöpft.

Schwanger im Minijob? Viele wissen nicht, dass auch Minijobberinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.

Foto: Annette Riedl

Finanzen

Schwanger im Minijob? So erhältst du deinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

15. September 2025 // 12:30

Auch Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld – doch viele wissen es nicht. Wir zeigen, wer wie viel bekommt und wo der Antrag gestellt wird.

Mutterschaftsgeld für Minijobberinnen – das steht dir zu

Schwanger und im Minijob? Kein Grund zur Sorge: Auch Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allerdings läuft der Antrag etwas anders als bei regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Hier erfährst du, wie du das Geld bekommst – und was dein Arbeitgeber noch zahlen muss.

Was ist Mutterschaftsgeld überhaupt?

Das Mutterschaftsgeld ersetzt deinen Lohn in der Mutterschutzfrist: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach). Es schützt dich vor Einkommensverlust und soll deine Gesundheit und die deines Kindes sichern.

So beantragt man Mutterschaftsgeld

Es gibt zwei Wege – je nachdem, wie du versichert bist:

  • Gesetzlich versichert: Antrag bei deiner Krankenkasse
  • Familien- oder privatversichert: Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Du brauchst dafür eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin – vom Arzt oder von der Hebamme.

So viel Mutterschaftsgeld gibt es

  • Gesetzlich versichert: Bis zu 13 Euro pro Kalendertag, also rund 390 Euro pro Monat
  • Privat oder familienversichert: Einmalig bis zu 210 Euro vom BAS

Das zahlt der Arbeitgeber

Wenn dein täglicher Nettoverdienst über 13 Euro liegt, muss dein Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate.

Auch mit Minijob + Hauptjob möglich

Hast du neben dem Minijob noch einen Hauptjob, wird der Zuschuss anteilig von beiden Arbeitgebern berechnet – je nach Verdienst.

Wichtig: Informiere alle Arbeitgeber über deine Beschäftigungen, damit du den vollen Anspruch erhältst. Viele wissen nicht: Auch im Minijob gibt es faire Mutterschutzregelungen. Das berichtet die Minijob Zentrale. (dm)

Dieser Artikel erschien erstmals am 26. Juli 2025 auf unserem Portal.