
Die SEPA-Lastschrift macht‘s möglich: Erfahrt, wie Ihr Geld zurückholen könnt.
Foto: Fabian Sommer
SEPA-Lastschrift und Geld zurück: Was Verbraucher wissen sollten
SEPA-Lastschriften sind praktisch – aber nur mit gültigem Mandat. Hier erfährst du, wie das Verfahren funktioniert und wann du Geld zurückholen kannst.
SEPA-Lastschrift: Was das Verfahren bedeutet
Ob Stromrechnung, Handyvertrag oder Vereinsbeitrag: Die SEPA-Lastschrift ist eine der häufigsten Zahlungsmethoden in Europa. Sie erlaubt Anbietern, Beträge direkt vom Konto ihrer Kund:innen einzuziehen – aber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung, dem sogenannten SEPA-Mandat. Damit ermächtigen Verbraucher:innen den Zahlungsempfänger zum Einzug und ihre Bank zur Buchung. Jede Lastschrift erhält eine eindeutige Mandatsreferenz, über die sich Abbuchungen jederzeit nachvollziehen lassen.
So läuft eine SEPA-Lastschrift ab
Zahlungsempfänger müssen ihre Kund:innen spätestens 14 Tage vor der Abbuchung über Betrag und Termin informieren. Das gibt Zeit, das Konto zu decken. Kürzere Fristen sind erlaubt, wenn sie in den Vertragsbedingungen stehen. Verbraucher:innen können ein Mandat jederzeit widerrufen – am besten schriftlich beim Zahlungsempfänger und zusätzlich bei der Bank. So behalten sie die Kontrolle über ihre Abbuchungen.
Widerruf und Widerspruch: Das sind deine Rechte
Wer eine Lastschrift stoppen möchte, kann dies bis zum Tag vor der Abbuchung tun. Ist das Geld schon abgebucht, lässt sich der Betrag bis zu acht Wochen nach Belastung ohne Begründung zurückholen. Das funktioniert bequem über das Online-Banking, meist mit einem Klick neben der betreffenden Buchung. Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht, gilt sogar eine verlängerte Frist von 13 Monaten. Wichtig: Kontoauszüge regelmäßig prüfen – das schützt vor unbemerkten Abbuchungen.
Wenn die Lastschrift platzt
Wird eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht eingelöst, spricht man von einer „geplatzten“ Lastschrift. In diesem Fall informieren sich die Banken gegenseitig, und der Zahlungsempfänger erhält keine Gutschrift. Betroffene sollten den offenen Betrag direkt selbst überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Einige Banken verlangen für die Rücklastschrift ein Entgelt, wenn ein gültiges Mandat bestand. Ein kurzer Anruf bei der Hausbank klärt, welche Gebühren im Einzelfall gelten. Das berichtet die Verbraucherzentrale. (mca)