
Steuertipps für 2024: Diese Pauschalen sparen Zeit und Geld.
Foto: Benjamin Nolte
Steuererklärung 2024: Fünf wichtige Pauschalen für Steuerzahler
Steuererklärung 2024 leicht gemacht. Pauschalen bieten Steuervorteile ohne Belege. Jetzt informieren, um Fristen zu wahren und Steuern zu sparen.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 naht: Bis Ende Juli 2025 müssen Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen, ihre Unterlagen einreichen.
Für diejenigen, die ihre Dokumente noch nicht sortiert haben, könnte die Zeit knapp werden. Eine zeitsparende Alternative bieten Pauschalen, die keine Belege erfordern und dennoch Steuervorteile ermöglichen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen.
Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern betont, sind diese Pauschalen eine praktische Lösung, die den Aufwand für viele Steuerpflichtige erheblich verringern kann.
Diese fünf Pauschalen machen es leichter:
1. Arbeitnehmerpauschale
Die Arbeitnehmerpauschale, auch als Werbungskostenpauschale bekannt, ist edie Pauschale für berufliche Ausgaben. Für die Steuererklärung 2024 wird ein Betrag von 1.230 Euro angesetzt. Diese Pauschale steht allen Angestellten zu, unabhängig davon, ob tatsächlich berufliche Ausgaben getätigt wurden. Liegen die tatsächlichen Ausgaben über diesem Betrag, können sie unbegrenzt anhand von Nachweisen abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Bewerbungskosten, Arbeitsmittel und Fortbildungen.
2. Homeoffice-Pauschale
Bei dieser Pauschale werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden.
Wer zu 100 Prozent im Homeoffice ist, bekommt eine Pauschale von 1.260 Euro zusammen. Weil damit die Werbungskostenpauschale leicht überschritten wird, wirken sich weitere Werbungskosten positiv auf das Steuerergebnis aus.
3. Umzugskostenpauschale
Ein beruflich veranlasster Umzug wird vom Finanzamt anerkannt. Die Umzugskostenpauschale beträgt für die berufstätige Person 964 Euro. Sind weitere Familienmitglieder mit inbegriffen, gibt es für jedes weitere Haushaltsmitglied 643 Euro zusätzlich.
On Top können weitere Umzugsgebühren wie Maklergebühren, die Kosten für die Umzugsfirma oder die doppelte Miete mit Belegen abgesetzt werden.
4. Entfernungspauschale
Hierbei handelt es sich um die Pendlerpauschale. Der Weg zur Arbeit wird für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer.
Das genutzte Verkehrsmittel ist dem Finanzamt egal. Tankrechnung oder ähnliches werden nicht benötigt. Die einzige Ausnahme: Liegen die Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel darüber, können diese in der vollen Höhe abgesetzt werden.
5. Kontoführungspauschale
Das sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Das Finanzamt akzeptiert pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto.
Es werden keinerlei Nachweise benötigt. Sollte die Gebühr darüber liegen - aufgrund von zahlreichen beruflichen Überweisungen, der Einrichtung von Daueraufträgen oder dem Zusenden von Kontoauszügen - werden Nachweise für die Steuererklärung benötigt, wenn diese Kosten in voller Höhe abgesetzt werden sollen.