
Die Steuererklärung zu machen, ist für viele Arbeitnehmer eine unangenehme Pflichtaufgabe. Doch es gibt Wege, den Aufwand in Grenzen zu halten. Dazu gehören 12 wichtige Pauschalen.
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Steuererklärung für 2024: Diese 12 wichtigen Pauschalen sollte jeder kennen
Die Frist für die Steuererklärung für 2024 läuft noch bis Ende Juli – und endet damit früher als in den vergangenen Jahren. Arbeitnehmer sollten diese 12 Pauschalen kennen, die vom Finanzamt meist ungeprüft durchgewunken werden.
Steuererklärung für 2024: Viele Angaben bleiben ungeprüft
In Berlin und bundesweit stellt sich auch 2024 für viele die Frage: Welche Angaben in der Steuererklärung muss ich belegen? Die gute Nachricht: Bei zwölf gängigen Pauschalen verzichtet das Finanzamt laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe e.V. in der Regel auf eine Prüfung – solange alles im normalen Rahmen bleibt.
Diese 12 Pauschalen akzeptiert das Finanzamt meist ohne Nachweise
- Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer: Pauschal 1.230 Euro jährlich – ganz ohne Nachweis.
- Werbungskostenpauschale für Rentner: 102 Euro pro Jahr sind drin – unabhängig von tatsächlichen Ausgaben.
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, bis zu 1.260 Euro jährlich – ein einfacher Kalender genügt bei Rückfragen.
- Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): 30 Cent pro Kilometer (ab dem 21. km: 38 Cent) für bis zu 230 Arbeitstage im Jahr – ohne Beleg.
- Pauschale für Arbeitsmittel: Bis zu 110 Euro jährlich für Büromaterial und Co. akzeptiert das Amt meist ohne Nachweise.
- Kontoführungsgebühren: Pauschal 16 Euro pro Jahr gelten als Werbungskosten.
- Telefonkostenpauschale: 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro im Monat – Einzelverbindungsnachweise entfallen.
- Bewerbungskosten: 8,50 Euro je Mappe, 2,50 Euro je E-Mail – Belege braucht es dafür nicht.
- Berufskleidungspauschale: Zwischen 150 und 200 Euro jährlich bei echter Berufskleidung – pauschal anerkannt.
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro für Singles, 72 Euro für Ehepaare – ohne Nachweis.
- Behinderten-Pauschbetrag: Je nach Grad der Behinderung zwischen 384 und 2.840 Euro, bei Hilflosigkeit bis zu 7.400 Euro jährlich.
- Pflegepauschbetrag: Für Angehörigenpflege 600 bis 1.800 Euro – abhängig vom Pflegegrad.
Steuererklärung für 2024: Bei diesen Angaben schaut das Finanzamt genauer hin
Wann wird doch genauer hingeschaut? Überschreiten Steuerpflichtige die Pauschalen oder machen sie ungewöhnlich hohe Angaben, prüft das Finanzamt genauer. Auch spezielle Prüffelder, die jährlich neu definiert werden, stehen im Fokus. In solchen Fällen können Belege angefordert werden. Das berichtet ruhr24.de.
Belege aufbewahren bleibt Pflicht
Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht: Nachweise müssen nicht mehr mitgeschickt, aber bei Bedarf vorgelegt werden können. Daher sollten alle Unterlagen sicher aufbewahrt werden – mindestens zehn Jahre lang. Wer sich an die Pauschalen hält, reduziert den Aufwand deutlich und spart Zeit bei der Steuer.
Frist für die Steuererklärung für 2024 endet früher
Wichtig für Arbeitnehmer: In diesem Jahr Deutschland endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 bereits am Donnerstag, 31. Juli 2025 – und damit früher als in den vergangenen Jahren. Dies betrifft all jene, die ihre Steuererklärung eigenständig, ohne Steuerberater, einreichen. Wird diese Frist verpasst, kann es teuer werden. Das Finanzamt erhebt Verspätungszuschläge – mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat. (fk)