
Gärtner, Handwerker & Co.: So holt man sich Geld vom Finanzamt zurück
Foto: Bernd Weißbrod
Steuertrick im Herbst: Diese Dienstleistungen bringen bares Geld
Wer Haus und Garten im Herbst von Profis pflegen lässt, kann sich über Steuerersparnisse freuen – teils bis zu 4000 Euro.
Es lohnt sich der professionelle Herbst-Check rund ums Eigenheim auch finanziell: Wird das herabfallende Laub entfernt oder der Garten winterfest gemacht, lassen sich die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Die Arbeiten übernimmt ein Dienstleister.
Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig absetzen
Gärtnerarbeiten wie Rückschnitt, Laubentsorgung oder Rasenpflege gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. „Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4000 Euro jährlich, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Handwerkerkosten für Dach und Fenster
Auch Instandsetzungen am Haus wie das Abdichten von Fenstern, kleinere Dachreparaturen oder die Reinigung der Dachrinne zählen – steuerlich gesehen – als Handwerkerleistungen. Hier greift derselbe Steuervorteil, allerdings mit einer Obergrenze von 1200 Euro im Jahr.
Auf die Rechnung kommt es an
Wichtig für die Anerkennung: Nur Arbeitskosten sind steuerlich relevant, Materialkosten nicht. Die Rechnung muss die Posten klar aufschlüsseln und darf ausschließlich per Überweisung beglichen werden – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Vermietete Immobilien: Alles voll absetzbar
Besitzer von vermieteten Immobilien können sich besonders freuen: Für sie sind alle genannten Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Damit wird der Wintercheck nicht nur zur sinnvollen Maßnahme – sondern auch zum finanziellen Vorteil. (dpa/vk)