Ob Starkregen oder Sturm: Unwetterschäden können teuer werden.

Ob Starkregen oder Sturm: Unwetterschäden können teuer werden.

Foto: Marijan Murat/dpa

Finanzen

Unwetterschäden: So lassen sich Reparaturkosten von der Steuer absetzen

25. Juni 2025 // 15:00

Unwetter wie Starkregen und Stürme hinterlassen oft beträchtliche Schäden. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Bedingungen lassen sich entstandene Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Das gilt zum Beispiel für beschädigte Wohnhäuser oder zerstörten Hausrat – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.

Nur existenzielle Schäden zählen

Die Steuererleichterung greift nur bei sogenannten existenziellen Gegenständen – also etwa der Wohnung, Möbeln oder Kleidung. Die Ursache muss ein unabwendbares Naturereignis sein, eigenes Verschulden darf nicht vorliegen. Zudem dürfen keine Erstattungen durch Versicherungen möglich sein, es sei denn, eine gängige Versicherungsmöglichkeit wurde ungenutzt gelassen.

Keine Schönheitsreparaturen steuerlich anerkannt

Laut Bund der Steuerzahler sind ausschließlich Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen steuerlich absetzbar, die der Wiederherstellung dienen – Verschönerungen oder Modernisierungen zählen nicht. Wer steuerlich entlastet werden möchte, muss alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Fotos und Gutachten sorgfältig aufbewahren.

Auto beschädigt? Es kommt auf die Nutzung an

Auch Fahrzeuge können bei Unwettern zu Schaden kommen. Doch während Reparaturen an privaten Autos nicht absetzbar sind, gilt für beruflich genutzte Fahrzeuge eine Ausnahme. Wer etwa auf dem Weg zur Arbeit von einem Unwetter überrascht wurde, kann die Reparaturkosten unter Umständen als Werbungskosten absetzen. (dpa/kh)