
Geldgeschenke können steuerpflichtig sein – auch wenn sie klein wirken. Das Finanzamt kennt klare Regeln mit Ausnahmen.
Foto: Jan Woitas/Symbolbild
Vorsicht, Finanzamt! Diese Geldgeschenke müssen gemeldet werden
Wer Geld verschenkt, muss oft das Finanzamt informieren – auch unter dem Freibetrag. Es gibt aber wichtige Ausnahmen.
Geldgeschenk erhalten? Was das Finanzamt wissen muss
In Deutschland ist es nicht immer einfach, Geld zu verschenken, ohne dass das Finanzamt mitreden möchte. In den meisten Fällen muss eine Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden – das gilt sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten.
Zum Glück gelten nicht alle Geldgeschenke als meldepflichtig. Übliche Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten, Ostern oder bestandene Prüfungen sind von der Anzeigepflicht ausgenommen – sofern die Beträge im Rahmen bleiben. Auch Zuwendungen zum Lebensunterhalt oder notariell beglaubigte Schenkungen müssen nicht gemeldet werden.
Freibeträge und Steuerklassen im Überblick
Ob eine Schenkung steuerpflichtig ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Betrags ab. Ehe- und Lebenspartner etwa haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister oder unverheiratete Partner müssen dagegen schon Erbschaften versteuern, die 20.000 Euro übersteigen.
Kleine Schenkung, große Wirkung?
Auch wenn die Schenkung unter dem Freibetrag liegt, sollte sie in vielen Fällen gemeldet werden. Grund: Das Finanzamt möchte nachvollziehen können, ob sich über Jahre hinweg größere Summen ansammeln. Steuerlich relevant wird es erst, wenn der Freibetrag überschritten wird – dann greift die Schenkungssteuer, gestaffelt nach Höhe des Betrags. Das berichtet das Portal chip.de. (dm/dpa)